Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt.
Bevor die Forstlichen Gutachten erstellt werden, führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung alle drei Jahre im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild von Ende Februar bis Anfang Juni eine Inventur der Waldverjüngung durch. Dabei werden bayernweit über zwei Millionen junge Waldbäume untersucht, ob und wie stark diese durch Schalenwildverbiss (Rehwild, Rotwild und andere) beeinflusst sind.
Die Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung werden teilweise auch durch forstfachlich versierte Sachverständige unterstützt. Damit auch hier die Qualität der Aufnahme gewährleistet ist, findet vor dem Beginn der eigentlichen Inventur-Arbeiten eine gemeinsame Schulung aller Beteiligter statt.
Im Anschluß daran werden die Sachverständigen von den zuständigen staatlichen Revierleitern eingewiesen und stichprobenartig kontrolliert.
Die Außenaufnahmen der Inventur werden in den Hegegemeinschaften im Zeitraum von Ende Februar bis Ende April durchgeführt.
Die Auswertungen der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaften sowie umfangreichen Zusatzauswertungen werden im Internetangebot der ÄELF veröffentlicht. Anschließend wurden daraus die Forstliche Gutachten für jede Hegegemeinschaft erstellt.
Die Forstlichen Gutachten sind für die an der Abschussplanung Beteiligten - Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
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