Die Jagd reguliert in unseren Wäldern den Wildbestand und fördert dadurch einen natürlichen und zukunftsfähigen Mischwald.
Seit 1986 erstellen die Forstbehörden im Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes alle drei Jahre für jede der 18 Hegegemeinschaften des Landkreises ein „Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“.
Foto: Florian Stahl
In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
Bei dieser Verjüngungsinventur (Verbissaufnahme) begutachten die Försterinnen und Förster in einem ersten Schritt den Einfluss von Reh, Hirsch und Gams auf die Waldverjüngung.
Die Forstlichen Gutachten werden alle drei Jahre erstellt.
Arbeitsanweisungen zu den Forstlichen Gutachten 2021 - Staatsministerium
Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt. Die Ergebnisse liegen für nun die Hegegemeinschaften vor. Aufbauend darauf wird die Abschussplanung für die nächsten drei Jahre erstellt. Mehr
Das AELF Amberg ist nähester Prüfungsstandort für die Jagscheinanwärter aus dem Landkreis Schwandorf.